Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft
Das deutsche Steuerrecht verfolgt bei der Besteuerung einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft völlig unterschiedliche Konzepte. Während bei Personengesellschaften das Transparenzprinzip gilt und die Gewinnbesteuerung auf Ebene der Gesellschafter erfolgt, unterliegt die Kapitalgesellschaft aufgrund ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit im Steuerrecht der direkten Gewinnbesteuerung.
Die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft
Die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft hat sich durch die Unternehmenssteuerreform 2008 deutlich geändert, erfolgt aber nach wie vor direkt auf Ebene der Gesellschaft. Dabei unterliegen die Gewinne einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer GmbH) der Körperschaftsteuer (zuzüglich SolZ) sowie der Gewerbesteuer.